ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Artikel 1 - Vertragsgegenstand:
Die Miete eines Fahrrades mit seiner Grundausstattung von NEOCYCLES.
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Artikel 2 - Nutzung des Fahrrads:
Der Mieter versichert, dass er in der Lage ist, die gemieteten Geräte zu benutzen, zu deren Benutzung er sich verpflichtet. Das Ausleihen oder Untervermieten von Geräten ist strengstens untersagt. Es ist dem Mieter strengstens untersagt, im Falle einer Panne an der Ausrüstung einzugreifen, außer um eine Reifenpanne zu reparieren. Alle anderen Gründe hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich unter der Rufnummer 07 67 67 79 10 mitzuteilen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und ohne Gefahr für Dritte gemäß den geltenden Vorschriften zu verwenden. Das Tragen eines Helms durch den Mieter ist obligatorisch. Beim Abstellen der Geräte auf öffentlichen Straßen ist der Mieter verpflichtet, das Schloss anzubringen. Im Falle eines Diebstahls der Geräte hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen, bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten und eine Fotokopie der Anzeige zu übermitteln sowie seine eigene Versicherung zu informieren. Die Kaution wird eingelöst.
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Artikel 3 - Fahrradausrüstung:
Alle Mieträder verfügen über eine funktionstüchtige Grundausstattung bestehend aus folgendem Zubehör: Elektrisches Assistenzsystem (Motor, Akku und Konsole), Diebstahlsicherung und Pilotenschutz auf Wunsch.
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Artikel 4 - Datum des Inkrafttretens, Verfügbarkeit und Wiederherstellung:
Die Miete wird wirksam, wenn der Mieter die ihm gelieferten Geräte und Zubehörteile in Besitz nimmt. Die Risiken gehen mit der Übergabe der Geräte und des Zubehörs an den Benutzer über, der sie unter seiner vollen Verantwortung verwahrt, wobei letzterer sich bereit erklärt, sie unter allen Umständen „wie ein guter Vater“ zu verwenden. Dieser Vertrag gilt nur für die Dauer der Anmietung. Wenn der Mieter die Ausrüstung über diesen Zeitraum hinaus behält, ohne seine Situation geregelt zu haben, verliert er den Anspruch auf alle im Vertrag vorgesehenen Garantien. Der Mieter bestätigt, den Mietgegenstand in funktionstüchtigem Zustand mit der Grundausstattung erhalten zu haben. Er erklärt, dass er persönlich den vollen Spielraum hatte, die Ausrüstung zu überprüfen und sie gemäß seinen Bedürfnissen und seinem Übungsniveau auszuwählen.
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Artikel 5 - Zahlung und Zahlungsmethoden für die Dienstleistung:
Die gesamte Leistung wird vom Mieter bei Übernahme der vertragsgegenständlichen Geräte bezahlt. Als Zahlungsmittel werden Bargeld, Kreditkarte, Scheck und Banküberweisung akzeptiert.
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Artikel 6 - Haftung für Bruch und Diebstahl
Der Mieter genießt keinen Versicherungsschutz für Schäden am Mietgegenstand und haftet persönlich für Beschädigung, Bruch und Diebstahl. Im Falle eines Bruchs verpflichtet sich der Mieter, das beschädigte Gerät zurückzusenden und es muss erkennbar und vollständig sein. Die an der Ausrüstung erlittenen Schäden werden dem Mieter gemäß dem geltenden Tarif von einem autorisierten Fachmann (NEOCYCLES) in Rechnung gestellt. Diebstahl und Verlust von Geräten sind nicht versichert. In diesen Fällen werden die Geräte dem Mieter auf der Grundlage ihres Wertes abzüglich eines Überalterungsprozentsatzes von 20 % pro Jahr in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl durch den Mieter, Unterschlagung oder bei Schäden welcher Art auch immer, die aus der Nichteinhaltung der Benutzungsordnung oder der geltenden Vorschriften oder der Bedingungen dieses Vertrages resultieren, ist der Vermieter berechtigt, in vollem Umfang Regress zu nehmen Schaden.
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Artikel 7 - Kaution:
Bei Bereitstellung der Geräte durch den Vermieter wird der Mieter gebeten, eine Kaution (Kreditkarte, Scheck oder Bargeld) zu hinterlegen, deren Wert auf der Vorderseite dieser Allgemeinen Mietbedingungen angegeben ist. Diese Kaution wird während der Mietzeit nicht eingelöst. Bei Rückgabe der Ausrüstung wird dem Mieter die Kaution zurückerstattet, abzüglich etwaiger Schäden gemäß Artikel 6. Das Original eines Ausweisdokuments wird aufbewahrt, bis alle Ausrüstung(en) zurückgegeben wurden.
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Artikel 8 - Rückerstattung:
Die Rückgabe der gemieteten Geräte erfolgt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter über Erschütterungen der Helme zu informieren. Bei Verspätung werden Verzugszinsen in Höhe von 10 € pro Kalendertag erhoben. Der Nutzer kann jedoch seine Miete um einen neuen Zeitraum verlängern; in diesem Fall werden die Säumniszuschläge nicht in Rechnung gestellt.
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Artikel 9 - Rechnungsstellung an den Benutzer:
Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen des Mietvertrags oder bei Schäden an der gemieteten Ausrüstung muss der Benutzer die folgenden Rechnungen bezahlen: - Rechnung für den Preis des neuen Fahrrads, falls bei Nichtrückgabe des Fahrrads. - Rechnung in Höhe der entsprechenden Reparaturrechnung, bei Reparaturen aufgrund von Schäden oder fehlenden Teilen. - Rechnung über die Höhe der Säumniszuschläge (siehe Artikel 6). Nach Einlösung der Zahlung wird dem Nutzer auf Wunsch eine Quittung ausgehändigt.
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Artikel 10 - Räumung des Vermieters:
Das mit der Ausstattung gelieferte Zubehör darf vom Mieter nicht entfernt oder verändert werden. Das Gerät kann nicht übertragen oder als Garantie gegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich im Allgemeinen, niemandem ein reales oder sonstiges Recht in Bezug auf die gemietete Sache einzuräumen, das geeignet ist, den Genuss daran zu beeinträchtigen oder seine Verfügbarkeit oder sein vollständiges Eigentum des Vermieters einzuschränken.
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Artikel 11 - Gerichtsbarkeiten:
Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Zuständig ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft des Vermieters, dem die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit übertragen.